Toroni Pearl

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen. Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Weitervermietung, sowie Untervermietung der  überlassenen Ferienwohnung ist ausdrücklich verboten. Daneben ist die Nutzung der Ferienwohnung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken untersagt.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung bei vorheriger Vereinbarung. Vereinbarungen über Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch den Anbieter ausdrücklich in Schriftform bestätigt worden sind.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungsanfragen sind über die vorgegebene Schnittstelle vorzunehmen.
Steht die Ferienwohnung im angegebenen Zeitraum zur Verfügung, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Buchung.
Sofern Sie unsererseits eine Buchungsbestätigung erhalten haben und die von Ihnen zu leistende Anzahlung (siehe § 3) erbracht ist, ist der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande gekommen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Mit Buchungsbestätigung ist die Anzahlung i.H.v. 20 % der Gesamtsumme fällig und an den Anbieter zu leisten. Die Restzahlung ist bis zum 21. Tag vor Anreise fällig. Auf kurzfristige Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort zu leisten.
Sofern Zahlungsverzug eingetreten ist, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe über dem jeweiligen Basiszins (5 %) geltend zu machen. Daneben behalten wir uns vor, Mahnkosten bei Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Kosten durch eine notwendige Inanspruchnahme Dritter zur Durchsetzung des Anspruchs hat der Kunde zu tragen. Überweisungskosten für eine Transaktion aus dem Ausland hat der Kunde selbst zu tragen, sodass der Gesamtbetrag spesenfrei an uns zu leisten ist. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert, kein Bargeld, sowie keine Kreditkarten bzw. Schecks.

§ 4 An- und Abreise

Am Tag der Anreise kann die Ferienwohnung ab 14  Uhr betreten und genutzt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch unsere Managerin. Am Tag der Abreise ist die Ferienwohnung pünktlich bis spätestens 10 Uhr zu verlassen.
Verspätetes Abreisen kann ausdrücklich durch den Anbieter in Rechnung gestellt werden.
Die Wohnung ist am Abreisetag sauber zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser etc. sind zu reinigen und wieder zu verstauen. Der Kühlschrank ist auszuräumen, Licht auszuschalten und die Fenster und Terassentür zu verschließen.

§ 5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird durch den Anbieter in gereinigter Form mit vollständigem Inventar übergeben. Von bestehenden oder während der Mietzeit auftretenden Mängeln ist der Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, sowie am Inventar. Dies betrifft insbesondere auch abhanden gekommene Schlüssel.
Kosten für das Schlosswechseln, nebst Anfertigen neuer Schlüssel, hat der Kunde bei Verlust zu tragen.
Das Inventar ist mit schonend zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.
Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere von Betten ist ausdrücklich untersagt.
Für das Verschulden von Mitreisenden haftet der Kunde in vollem Umfang.
Eine fristlose Kündigung ist bei vertragswidriger Nutzung der Ferienwohnung, sowie bei Störung des Hausfriedens etc., oder Nichtzahlung des Gesamtpreises möglich. Der bis dahin erbrachte Mietzins verbleibt beim Anbieter.
Besteht eine Haftpflichtversicherung, so ist diese zu unterrichten und dem Anbieter mitzuteilen. Darunter Fallen sämtliche relevante Informationen wie Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Schadennummer etc.

§ 6 Haustiere

Das Unterbringen jedweder Art von Haustieren ist in der Ferienwohnung, sowie den Außenbereich ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Kunde die Kosten für eine professionelle Reinigung.

§ 7 Aufenthalt

Zum Aufenthalt in der Ferienwohnung sind ausschließlich die bei der Buchung aufgeführten Personen berechtigt. Sollten sich weitere nicht berechtigte Personen in der Wohnung aufhalten, kann der Anbieter ein sich im Mietpreis bestimmendes Entgelt festlegen. Im gleichen Zuge besteht anbieterseits das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Unter- und Weitervermietung ist nicht gestattet. 
Der Kunde erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung für die Ferienwohnung einverstanden.
Die Einverständniserklärung erfolgt mit geleisteter Zahlung.
Sollten Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung vorliegen, hat der Anbieter ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht. Anspruch auf Rückzahlung des Buchungspreises der Ferienwohnung, sowie Entschädigungszahlung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Sollte der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten, ist dieser verpflichtet einen Teil des vereinbarten Mietzinses in Form einer Entschädigungsleistung zu erbringen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, sowie dem Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20 % des vereinbarten Preises
bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40 % des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80 % des vereinbarten Preises
1 Tag vor dem Anreisetag oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Preises

Es empfiehlt sich eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Sollten wir die Reise aufgrund nicht zu vertretender Umstände absagen müssen, sind wir verpflichtet, die von Ihnen geleisteten Kosten zurückzuerstatten. Nicht zu vertretende Umstände sind diesbezüglich höhere Gewalt, Unfall, Krankheit etc.
Ein Schadenersatzanspruch bei nicht zu vertretenden Umständen besteht nicht, dies gilt auch für Anreise- und Hotelkosten. 
Ein vermieterseitiger Rücktritt nach Mietbeginn ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch vertragswidriges Verhalten oder Verstoß gegen die Hausordnung auffällt.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für nicht vertretbare Ereignisse, sowie deren Folgen ist ausgeschlossen. 

§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§ 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs per WLAN

Der vermieterseits unterhaltene Internetanschluss kann vom Mieter während seines Aufenthalts per WLAN mit benutzt werden. Begleitpersonen des Mieters, die ebenfalls berechtigt sind, sich in der Ferienwohnung aufzuhalten, sind ebenfalls berechtigt den Internetzugang zu nutzen. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit für den jeweiligen Aufenthalt. 
Der Vermieter ist berechtigt, Mitnutzer zuzulassen, sowie den Zugang ganz, teilweise oder Zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Dies insbesondere, wenn ein rechtsmissbräuchlicher Grund vorliegt, der zu einer Inanspruchnahme durch einen Dritten führen kann.
Daneben behält sich der Vermieter vor, bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren wie z.B. (gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.2. Zugangsdaten

Die Zugangsdaten werden durch den Vermieter bereitgestellt. Die Weitergabe dieser vertraulichen Daten an Dritte, nicht zum Aufenthalt berechtigte ist untersagt und kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Das Recht des Vermieters, WLAN-Login-Daten zu ändern, bleibt unberührt.

§ 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Für Anti-Schadsoftware hat der Mieter selbst zu sorgen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für mögliche Schäden, oder  schadensauslösende Ereignisse, etc., sondern stellt lediglich die Möglichkeit der Nutzung bereit.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gefahr bestehen kann, das Gerät mit Schadsoftware zu belasten wie z.B. ( Viren, Trojaner, etc.).
Die Nutzung des WLANS erfolgt durch eigene Gefahr des Mieters und der zum Aufenthalt berechtigten Nutzer.

§ 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen 

Der Mieter ist für in Anspruch genommenen Leistungen, seien es Dienst-, Werkleistungen etc., oder aber Rechtsgeschäfte, sowie Verbindlichkeiten persönlich verantwortlich. Aus der mieterseitigen Nutzung und daraus möglicherweise entstehenden Kosten, ist ein Anspruch gegen den Vermieter ausgeschlossen. Der Mieter hat bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Sämtliche Konsequenzen, durch gegen das geltende Recht verstoßende Handlungen, hat der Mieter zu tragen.
Dies gilt beispielweise für Abruf oder Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten, Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Gütern, sowie deren Vervielfältigung, widerrechtliches Filesharing, Beleidigung, Verleumdung, Belästigung, Bedrohung etc.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Vermieter auf diesen Umstand hinzuweisen.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist dazu verpflichtet, sich der Hausordnung entsprechend zu verhalten. Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist dabei zu beachten. Es sind sämtliche Störungen aufgrund von Lautstärke, Licht etc. zu unterlassen.

(2) Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass beim Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.

(3) Die Unterbringung von Haustrieren jedweder Art ist ausdrücklich nicht gestattet.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Reinigungskosten, bzw. für entstehende Schäden Schadenersatz geltend zu machen. Das Rauchen auf dem Balkon und der Terrasse ist gestattet, sofern keine Beeinträchtigung gegenüber Nachbarn vorliegt. Andernfalls ist dieses zu unterlassen.

(5) Das Spannen von Wäscheleinen auf dem Balkon ist nicht gestattet. Hierfür steht ein Wäscheständer zur Verfügung.

(6) Das Ein- oder Anbringen von Dekorationen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Der Vermieter behält sich vor Ersatz von Schäden durch Ein- und Anbringung dieser zu verlangen.

§ 13 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung und Anzahlung.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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