Der Gast ist dazu verpflichtet, sich der Hausordnung entsprechend zu verhalten. Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist dabei zu beachten. Es sind sämtliche Störungen aufgrund von Lautstärke, Licht etc. zu unterlassen.
Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass beim Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.
Die Unterbringung von Haustrieren jedweder Art ist ausdrücklich nicht gestattet.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Reinigungskosten, bzw. für entstehende Schäden Schadenersatz geltend zu machen. Das Rauchen auf dem Balkon und der Terrasse ist gestattet, sofern keine Beeinträchtigung gegenüber Nachbarn vorliegt. Andernfalls ist dieses zu unterlassen.
- Das Spannen von Wäscheleinen auf dem Balkon ist nicht gestattet. Hierfür steht ein Wäscheständer zur Verfügung.
Das Ein- oder Anbringen von Dekorationen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Der Vermieter behält sich vor Ersatz von Schäden durch Ein- und Anbringung dieser zu verlangen.